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„Steuern zu erheben heißt, die Gans so zu rupfen, dass man die Federn bekommt, ohne gebissen zu werden.“
Konfuzius
Steuerdurchsetzung
Leider haben die Finanzverwaltungen/Behörden oftmals eine andere Rechtsauffassung als Sie selbst. Dies fängt teilweise bei Grundsätzlichem an und geht hin bis zu Zahlungsvereinbarungen.
Wir übernehmen gerne folgende Leistungen für Sie:
- Stellung von Anträgen auf Herabsetzung von Steuervorauszahlungen
- Erlass oder Stundung von Steuerschulden
- Führung von Rechtsbehelfen gegen Bescheide der Finanzbehörden
- Vertretung vor den Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- Vertretung in Bußgeld- und Steuerstrafangelegenheiten
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