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„Existenzen erhalten

und wachsen lassen.

Landwirtschaftliche Buchstelle

Bei dem Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ handelt es sich um eine gesetzlich geschützte Bezeichnung, die nur an Personen verliehen wird, die für die Steuerberatung der Land- und Forstwirtschaft eine besondere Sachkunde nachgewiesen haben. 

Am 5. November 2008 ist Herrn Klaus Baden vor der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz die Berechtigung verliehen worden, den Zusatz „Landwirtschaftliche Buchstelle“ zu führen. 

Seitdem bietet unsere Kanzlei:

  1. Steuerliche Besonderheiten der Land- und Forstwirtschaft

  2. Höferecht (Anerbenrecht) bzw. erbrechtliche Bestimmungen des BGB

  3. Landpachtrecht

  4. Grundstücksverkehrsrecht

  5. Grundlagen des Agrarkreditwesens

  6. Landwirtschaftliche Betriebswirtschaft einschließlich Rechnungswesen und Statistik


In einem nach wie vor ländlich geprägten Raum (Bitburg-Prüm/Trier) ist die Betreuung und Beratung der Land- und Forstwirtschaft ein wichtiger Bestandteil der beruflichen Praxis, damit Existenzen erhalten bleiben und wachsen können, auch in konjunkturell schwierigen Zeiten. Der Bezug zum Gewerbe, der auch für viele Landwirte ein Standbein sein kann (z.B. Photovoltaik, Biogas, Brennerei, Hofladen, Selbstvermarktung) rundet diesen Tätigkeitsbereich vollkommen ab.

Weinbau

Der Weinanbau an Mosel/Saar/Ruwer ist ein weiterer Teilbereich landwirtschaftlicher Beratung. Straußwirtschaften, Verkauf von Flaschenwein auch über die Grenzen Deutschlands hinweg, sozialversicherungsrechtliche Schwierigkeiten sowie Zukaufs Problematiken sind ständig im Fokus der Beratungsleistungen.

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