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„Erst mit der Steuererklärung kommt man dahinter, wie viel Geld man sparen würde, wenn man gar keines hätte!“
Steuererklärung
Unter Beachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Normen und Ausübung sämtlicher Wahlmöglichkeiten um Ihr Recht durchzusetzen erstellen wir für Sie z.B. folgende Steuererklärungen:
- Einkommensteuererklärung
- Körperschaftsteuererklärung
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuererklärung
- Schenkungssteuererklärung
- Erbschaftssteuererklärung
- Gesonderte und einheitliche Feststellung
- luxemburgische Steuererklärungen
Zudem beantragen wir für Sie die Erstattung von ausländischer gezahlter Vorsteuer über das sogenannte Vorsteuer-Vergütungsverfahren. Diese Vorsteuer (z.B. die luxemburgische TVA) fällt an, wenn Sie dort unternehmerisch tätig sind und Waren kaufen oder Dienstleistungen beziehen.
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